#53: Solarstrom vom Balkon: was ist neu?

Für die Energiewende muss die Erzeugung erneuerbaren Stroms gesteigert und die Nutzung fossiler Energieträger möglichst schnell reduziert werden. Eine zielorientierte Technologie ist hier Photovoltaik, die aus der Sonne nachhaltigen Strom erzeugt. Wer wissen möchte, ob das Hausdach oder der Balkon für die Gewinnung von umweltfreundlichem Solarstrom geeignet sind, kann über das Solarkataster www.metzingenwill2.de/photovoltaik ermitteln, welches Potenzial in der Fläche steckt. Es können Infos wie Bewohneranzahl, Jahresstromverbrauch, Brutto-Strompreis sowie zusätzliche Verbraucher wie Wärmepumpe, Ladesäulen oder sogar ein Batterie-Speicher angegeben werden.

Mieter*innen, die über ein Balkonkraftwerk nachdenken, können im ersten Schritt über das Solarkataster herausfinden, an welcher Stelle die Installation am ertragreichsten ist. Balkonkraftwerke lassen sich einfach am Balkongeländer, an der Hauswand oder der Terrasse befestigen. Aus Sonnenlicht erzeugt das Solarmodul des Stecker-Solargeräts elektrischen Strom. Stecker-Solargeräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht. Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten elektrischen Strom in Haushaltsstrom um. Dieser fließt dann zum Beispiel in die Steckdose am Balkon und von dort zum Kühlschrank, zur Spülmaschine oder zum PC, die mit anderen Steckdosen in der Wohnung verbunden sind. Dann zählt der Stromzähler langsamer und es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Stecker-Solargeräte. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der VDE fordern von der Politik einfachere Regeln für Stecker-Solargeräte. Dazu zählen beispielsweise die Freigabe des Schukosteckers, der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC). Diese Vereinfachungen sind bisher nur Vorschläge und noch nicht gültig und anwendbar.

Lea Tress