#20: Neue Regeln für den Energieausweis bestehender Wohngebäude

Seit Mai gelten neue Regeln beim Energieausweis. Das ist nicht nur für Makler, sondern auch für Eigentümer*innen und Mietende wichtig zu wissen. Neu ist, dass neben der Energieeffizienz einer Immobilie ab sofort Treibhausgas-Emissionen aufgeführt werden müssen. Zusätzlich ist eine Angabe über den Sanierungsstand der Immobilie und die bereits erfolgten Inspektionstermine erforderlich. Zum neuen Energieausweis gehört auch, dass erforderliche Modernisierungsmaßnahmen aufgeführt sein müssen. Zu beachten gilt auch, dass bei der Erstellung von Immobilienanzeigen in Zukunft Angaben aus dem Energieausweis Pflicht sind. Das sind beispielsweise Angaben zur Art des Energieausweises, dem Baujahr, dem Energieträger der Heizung sowie der Energieeffizienzklasse oder dem Energiebedarf bzw. Energieverbrauch. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Energieausweis maximal 10 Jahre gültig ist. Wenn Sie Ihren Ausweis also in absehbarer Zeit erneuern müssen, stellen Sie schon jetzt sicher, dass er gemäß den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes erstellt wird.

Lea Tress