#4: Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen
Seit dem 1. Januar werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden stärker gefördert. Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle oder Fenstertausch, Investitionen in Anlagentechnik, und Anlagen zur Wärmeerzeugung, zum Beispiel der Austausch von Ölheizungen sowie Investitionen in Heizungsoptimierungen. Der Fördersatz beträgt je nach Maßnahme bis zu 50 Prozent. Mit einem zusätzlichen Sanierungsfahrplan wird der Zuschuss um 5 Prozent erhöht.
Im Rahmen des Klimaschutzmanagements „Metzingen will 2!“ können sich Ratsuchende bei einem kostenlosen Energieberatungsgesprächs der KlimaschutzAgentur rund um das Thema beraten lassen. Weitere Infos erhalten Sie bei der KlimaschutzAgentur telefonisch unter 07121 14 32 571.