#1: Marktstammdatenregister: Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke und Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die seit vielen Jahren laufen. Sofern Anlagen nicht online registriert werden, erlischt der Anspruch auf die EEG-Vergütung für erzeugten Strom und es ist mit Bußgeldern zu rechnen. Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden. Die Registrierung ist unter www.marktstammdatenregister.de möglich. Im Rahmen des Klimaschutzmanagement Metzingen können nach wie vor Termine zur individuellen Energieberatung vereinbart werden. Weitere Informationen auf www.metzingenwill2.de oder per Telefon 07121 14 32 571.

Lea Tress