Gebäudemodernisierung

 
 

Die Modernisierung des privaten Gebäudebestands und eine städtebauliche Aufwertung der öffentlichen Verkehrsflächen und Freiräume verschönert Neuhausen, wertet ihn als attraktiven Wohnort auf und schont das Klima! Cool eben!

Im Jahr 2022 wurde das Plangebiet "Neuhausen Ortsmitte III" in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen. Mit dieser Maßnahme soll in den nächsten Jahren der nördliche Ortsteil von Neuhausen zwischen dem Rathaus und der Ermstal-Bahnlinie städtebaulich aufgewertet und attraktiver gemacht werden.

 
 

Zu den Zielen der Sanierung gehören insbesondere:

 
  • Verbesserung der Verknüpfung des nördlichen und südlichen Ortsteils,

  • Stärkung der Geschäftslage mit seiner zentralen Versorgungsfunktion im Ortskern,

  • Aufwertung der Frei- und Verkehrsflächen unter Berücksichtigung aller Mobilitätsformen,

  • energetische Modernisierung des Gebäudebestands,

  • Verbesserung der ökologischen und kleinklimatischen Bedingungen im Ortskern (z.B. durch grünordnerische Maßnahmen, Fassadenbegrünung, Zisternen, Gewässerrandstreifen Erms etc..)

 
 
 

Fördersätze Sanierungsgebiet

Die Bewohner*innen aus dem Gebiet "Neuhausen Ortsmitte III" bekommen im Rahmen des Vorhabens “Neuhausen bleibt cool!” die Möglichkeit, ihr Gebäude energetisch zu modernisieren und die Ausgaben mit attraktiven steuerlichen Abschreibungen geltend zu machen. Zudem kann ein Zuschuss bei der Stadt beantragt werden.

Vor Beginn ist ein Beratungsgespräch bei der Stadt Metzingen bzw. den Partnern Stadtwerke Metzingen und der KlimaschutzAgentur notwendig sowie ein Vertrag mit der Stadt bzw. der Sanierungsstelle abzuschließen. Eine Voranmeldung bei der Stadt Metzingen zur Terminvereinbarung ist dabei zwingend notwendig.

Neben den Modernisierungsmaßnahmen sind auch Gebäudeabbrüche förderfähig. Voraussetzung dabei ist, dass das Gebäude nicht mehr erhaltenswert ist und der spätere Neubau oder die Umnutzung der Fläche den Zielen der Sanierung entspricht.

 

Wie cool, wenn die Stadt für Sie finanzielle Anreize organisiert? Wie kann ich die bekommen?

Persönliche Beratungstermine sind notwendig, um einen Zuschuss zu bekommen. Die Anmeldung ist möglich unter:

Ansprechpartner:

Konrad Berger, Alexander Bollheimer und Wolfgang Fürst

Telefonnummer: 07123 3952210

Beratungen werden regelmäßig zum ersten Mittwoch im Monat stattfinden. Eine Anmeldung ist zwingend nötig.

 

Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten für Private: Zuwendungsfähige Modernisierungsmaßnahmen

 
 

Dach- und Fassadenbegrünung

Fünf coole Gründe, um sich für eine Dach- und Fassadenbegrünung zu entscheiden:

  • Verbesserung des Mikroklimas

  • Energieeinsparung

  • Gebäudeerhaltung

  • Lärm- und Strahlenschutz

  • Erhaltung der Artenvielfalt und Erweiterung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere

Lassen Sie sich beraten zu Neuanlagen oder Umbau im Bestand, extensive und intensive Dachbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünung, Pflanzenauswahl, Pflege, Instandhaltung und Kostenrichtwerte.

 

Bildquelle: Bundesverband GebäudeGrün e.V.

Wie cool, wenn Sie sich zu einer Dach- und Fassadenbegrünung beraten lassen können?

Für eine persönliche Beratung sind Termine notwendig, anmelden können Sie sich hier:

ANSPRECHPARTNERIN:

Doreen Dörrwand, BuGG-zertifizierte Fachberaterin Dach- und Fassadenbegrünung

Telefonnummer: 07123 3952213